Tipps vom Baumprofi
Wissenswertes von der Baumfällgenehmigung bis zum Zeitraum der Fällung
Der ideale Zeitraum für Baumarbeiten
Während dieser Zeit ist ein starker Rückschnitt und die Fällung von geschützten Bäumen nur mit einer „Ausnahmegenehmigung“ möglich.
Starke Rückschnitte und Baumfällung von geschützten Bäumen, sind in diesem Zeitraum grundsätzlich möglich. Sie benötigen in manchen Fällen (z.B. bei hochwertigen Laubbäumen) eine behördliche Erlaubnis, die sogenannte Baumfällgenehmigung.
Benötigen Sie eine Baumfällgenehmigung?
Zunächst ist zu klären, ob überhaupt eine Baumfällgenehmigung erforderlich ist? Erkundigen Sie sich bitte vor geplanten Baumfällungs- und Pflegearbeiten, über die vorhandenen Baumschutzregelungen in Ihrer Region.
| Stadt Leipzig | Amt für Stadtgrün und Gewässer |
| Eilenburg | Stadt Eilenburg (Bürgerservice) |
| Grimma | Stadt Grimma |
| Wurzen | Stadt Wurzen (Grünflächenamt) |
| Markkleeberg | Grünflächenamt |
Fragen und Antworten Rund ums Thema Baumpflege und Baumfällung
Darf ich einen Baum auf meinem Grundstück einfach fällen?
In sehr vielen Fällen stehen Bäume in Deutschland unter Naturschutz.
Für eine geplante Baumfällung bzw. Baumpflege ist es daher zum Teil notwendig, dass Sie zuvor eine sogenannte „Baumfällgenehmigung“ beantragen. Diese behördliche Erlaubnis wird unter Umständen auch für Bäume erforderlich, die sich auf ihrem Grundstück befinden.
Erkundigen Sie sich bitte vor einer geplanten Baumfällung oder Baumpflege über die geltenden Baumschutzregelungen in Ihrer Region. Diese sind in Deutschland nicht einheitlichen geregelt, können jedoch in der Baumschutzsatzung beziehungsweise Baumschutzverordnung Ihrer Stadt oder Gemeinde nachgelesen bzw. beim zuständigen Amt vor Ort erfragt werden.
Muss ich den Wurzelstock, nachdem mein Baum gefällt wurde, ausgraben lassen?
Optional — In der Regel verbleibt der Wurzelstock im Boden. Sollten Sie an der Stelle einen neuem Baum pflanzen wollen, beraten wir Sie gern bei der Besichtigung über die Möglichkeiten.
Was sind mögliche Ursachen für eine Baumfällung?
- Schaden im Wurzelbereich, Stamm oder Krone, z.B. durch Faulstellen
- Besiedlung durch Baumpilze
- Baumaßnahmen
- Unfallschäden
- Sturmschäden
Bildautor: R. Fenner
Quelle: www.baum-des-jahres.de
Die Zitterpappel (Populus tremula) -Baum des Jahres 2026
Die Zitterpappel, auch Aspe oder Espe genannt, wurde zum Baum des Jahres 2026 gekürt. Als Pionierbaumart gehört sie zu den zehn insektenfreundlichsten Pflanzen Mitteleuropas und bietet über 60 Schmetterlingsarten (wie dem Großen Schillerfalter) Nahrung. Die Zitterpappel wächst schnell, ist äußerst anpassungsfähig und kommt mit Hitze, Dürre sowie unterschiedlichen Böden hervorragend zurecht. Ihre fast runden Blätter haben lange, flache Stiele, wodurch sie selbst bei leichtem Wind charakteristisch zittern und rascheln.