Tipps vom Baumprofi

Wissenswertes von der Baumfällgenehmigung bis zum Zeitraum der Fällung

Der ideale Zeitraum für Baumarbeiten

01.03. – 30.09. Vegetationsperiode
Während dieser Zeit ist ein starker Rückschnitt und die Fällung von geschützten Bäumen nur mit einer „Ausnahmegenehmigung“ möglich.

01.10. – 28.02. Fällperiode
Starke Rückschnitte und Baumfällung von geschützten Bäumen, sind in diesem Zeitraum grundsätzlich möglich. Sie benötigen in manchen Fällen (z.B. bei hochwertigen Laubbäumen) eine behördliche Erlaubnis, die sogenannte Baumfällgenehmigung.

Benötigen Sie eine Baumfällgenehmigung?

Zunächst ist zu klären, ob überhaupt eine Baumfällgenehmigung erforderlich ist? Erkundigen Sie sich bitte vor geplanten Baumfällungs- und Pflegearbeiten, über die vorhandenen Baumschutzregelungen in Ihrer Region.

Stadt LeipzigAmt für Stadtgrün und Gewässer
EilenburgStadt Eilenburg (Bürgerservice)
GrimmaStadt Grimma
WurzenStadt Wurzen (Grünflächenamt)
MarkkleebergGrünflächenamt

Fragen und Antworten

Rund ums Thema Baumpflege und Baumfällung

Darf ich einen Baum auf meinem Grundstück einfach fällen?

In sehr vielen Fällen stehen Bäume in Deutschland unter Naturschutz.

Für eine geplante Baumfällung bzw. Baumpflege ist es daher zum Teil notwendig, dass Sie zuvor eine sogenannte „Baumfällgenehmigung“ beantragen. Diese behördliche Erlaubnis wird unter Umständen auch für Bäume erforderlich, die sich auf ihrem Grundstück befinden.

Erkundigen Sie sich bitte vor einer geplanten Baumfällung oder Baumpflege über die geltenden Baumschutzregelungen in Ihrer Region. Diese sind in Deutschland nicht einheitlichen geregelt, können jedoch in der Baumschutzsatzung beziehungsweise Baumschutzverordnung Ihrer Stadt oder Gemeinde nachgelesen bzw. beim zuständigen Amt vor Ort erfragt werden.

Wussten Sie Schon …?

Baum des Jahres 2021

Seit über 30 Jahren wird der Baum des Jahres von der Dr. Silvius Wodarz Stiftung gekürt, 2021 ist es die Stechpalme.

Nicht wenige werden sich fragen, ob sie überhaupt ein Baum ist. Man kennt sie doch eher als ein strauchartiges Gehölz in Laubwäldern, meist ein, zwei Meter, gelegentlich auch mal bis zu fünf Meter hoch, doch eher in die Breite gehend, umgeben von Ablegern aus bewurzelten Seitenästen und ausgetriebenen Wurzelsprossen.

Die Antwort ist einfach: Die Stechpalme kann beides – Baum oder Strauch sein – abhängig von den Lichtverhältnissen. Auf sehr lichten Waldstandorten oder in Grünanlagen oder Gärten – dort kann man sie sehen, hoch aufgeschossen, oft mit einem geraden, bis in die Spitze ziehenden Stamm, vom Wuchs her an die kegelförmige Gestalt von Nadelbäumen erinnernd. Zehn Meter, seltener auch bis fünfzehn Meter hoch können sie hier werden – so hoch etwa wie ein viergeschossiges Haus. Keine Frage also: Die Stechpalme – wenn auch nicht gerade ein Gigant – so ist sie doch zweifelsohne ein Baum.

Baum des Jahres 2021 - Foto: © Andreas Roloff
Foto: © Andreas Roloff — www.baum-des-jahres.de
Dr. Silvius Wodarz Stiftung, Text: Dr. Rudolf Fenner
Mathias Körner aus Leipzig

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